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   BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99   

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BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99 (https://dejure.org/2000,4726)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99 (https://dejure.org/2000,4726)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 (https://dejure.org/2000,4726)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Rechtsschutzbedürfnis - Aufenthaltserlaubnis - Ausreise

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG §§ 90 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90
    Erledigung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Zwar dient die Verfassungsbeschwerde nicht ausschließlich dem Individualrechtsschutz des jeweiligen Beschwerdeführers, sondern hat darüber hinaus die Funktion, das objektive Verfassungsrecht zu wahren und seiner Fortbildung zu dienen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 79, 365 ).

    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens hat das Bundesverfassungsgericht dann gesehen, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 15, 226 ; 25, 256 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 16, 119 ; 21, 139 ) oder wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 21, 378 ; zum ganzen s. BVerfGE 33, 247 , stRspr, zuletzt BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ).

    Ist die in der angegriffenen Entscheidung zur Hauptsache liegende verfassungsrechtliche Beschwer indes beseitigt oder wirkt sie sich aus anderen Gründen nicht mehr aus, so ist es grundsätzlich nicht gerechtfertigt, nur wegen der mittelbaren Auswirkung auf die Kostenentscheidung das Verfassungsbeschwerde-Verfahren zu eröffnen bzw. weiter zu führen und das Bundesverfassungsgericht mit einer verfassungsrechtlichen Prüfung der Hauptsacheentscheidung zu belasten, die für sich gesehen den Beschwerdeführer nicht mehr beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ).

    Für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren gilt danach der - entsprechend auch in fast allen Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeit enthaltene - Grundsatz, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung unzulässig ist (oder wird), wenn der Beschwerdeführer nicht (mehr) durch die Entscheidung in der Hauptsache, sondern nur noch durch die Nebenentscheidung über die Kosten belastet wird (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 39, 276 ; 74, 78 ).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Jede Verfassungsbeschwerde setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus, das auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch gegeben sein muss (vgl. BVerfGE 21, 139 ; stRspr).

    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens hat das Bundesverfassungsgericht dann gesehen, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 15, 226 ; 25, 256 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 16, 119 ; 21, 139 ) oder wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 21, 378 ; zum ganzen s. BVerfGE 33, 247 , stRspr, zuletzt BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens hat das Bundesverfassungsgericht dann gesehen, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 15, 226 ; 25, 256 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 16, 119 ; 21, 139 ) oder wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 21, 378 ; zum ganzen s. BVerfGE 33, 247 , stRspr, zuletzt BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens hat das Bundesverfassungsgericht dann gesehen, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 15, 226 ; 25, 256 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 16, 119 ; 21, 139 ) oder wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 21, 378 ; zum ganzen s. BVerfGE 33, 247 , stRspr, zuletzt BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens hat das Bundesverfassungsgericht dann gesehen, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 15, 226 ; 25, 256 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 16, 119 ; 21, 139 ) oder wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 21, 378 ; zum ganzen s. BVerfGE 33, 247 , stRspr, zuletzt BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens hat das Bundesverfassungsgericht dann gesehen, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 15, 226 ; 25, 256 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 16, 119 ; 21, 139 ) oder wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 21, 378 ; zum ganzen s. BVerfGE 33, 247 , stRspr, zuletzt BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Das Gesetz macht sie aber in den §§ 90 ff. BVerfGG von einem Rechtsschutzbegehren des Betroffenen abhängig, so dass der Wegfall des Begehrens auch die Grundlage für eine Entscheidung entfallen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 1991 - 1 BvR 1521/89 -, NJW 1992, S. 818 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens hat das Bundesverfassungsgericht dann gesehen, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 15, 226 ; 25, 256 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 16, 119 ; 21, 139 ) oder wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 21, 378 ; zum ganzen s. BVerfGE 33, 247 , stRspr, zuletzt BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens hat das Bundesverfassungsgericht dann gesehen, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Eingriff ein besonders bedeutsames Grundrecht betraf (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 15, 226 ; 25, 256 ), wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen war (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 16, 119 ; 21, 139 ) oder wenn die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 21, 378 ; zum ganzen s. BVerfGE 33, 247 , stRspr, zuletzt BVerfGE 81, 138 ; 99, 129 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.10.2000 - 2 BvR 1730/99
    Zwar dient die Verfassungsbeschwerde nicht ausschließlich dem Individualrechtsschutz des jeweiligen Beschwerdeführers, sondern hat darüber hinaus die Funktion, das objektive Verfassungsrecht zu wahren und seiner Fortbildung zu dienen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

  • BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05

    Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei

    Ausnahmsweise besteht das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Eintritts prozessualer Überholung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren allerdings in denjenigen Fällen fort, in denen andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend wirken würde, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen wäre oder wenn die gegenstandslose Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2004 - 2 BvR 785/04 -, EuGRZ 2004, S. 437 ff. und vom 24. September 2002 - 2 BvR 66/01 -, NJW 2003, S. 1175; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach

    Die in der den Beschwerdeführer belastenden Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts liegende Beschwer genügt nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; s. auch BVerfGE 33, 247, 256 ff; BVerfG, EuGRZ 2016, 54, 57; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 -, juris Rn. 2).
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